Erstellung von Wärmeschutz- und Energieausweisen
Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) muss bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel für Gebäude, ein Energieausweis vorhanden sein.
- Wir führen Wärmeschutznachweise sowohl für Neubau- als auch Bestandsgebäude nach der jeweils aktuellen EnEV durch.
- Der Bauherr erhält neben dem Wärmeschutznachweis den vom Gesetzgeber geforderten Energieausweis, der Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes gibt.
- Im Energieausweis werden anhand eines farbigen Labels, leicht verständlich, die geforderten und die vorhandenen Eigenschaften des Gebäudes hinsichtlich seiner energetischen Qualität dargestellt. Liegt alles im „grünen Bereich“ oder gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten bei Gebäudehülle und Haustechnik?
- Bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie ist der Energieausweis für den Mieter bzw. Käufer eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
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