Schallschutznachweis |
Schallschutz beschreibt im baulichen Sinne Maßnahmen, die die Entstehung und Übertragung von Schall vermindern. Er ist überall dort notwendig, wo verhindert werden muss, dass Geräusche in Gebäude/Räume eindringen (Luftschall) bzw. Geräusche weitergeleitet werden können (Trittschall).
Die Grundvoraussetzung zur Verhinderung der Schallausbreitung, ist die Auswahl der richtigen Baumaterialien verbunden mit der fachgerechten Ausführung der Anschlussbereiche von Wänden, Decken, Treppen, Festern usw.
In der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ sind die Forderungen zum Schallschutz für die unterschiedlichsten Nutzungsanforderungen von Gebäuden geregelt. Trittschall ist Schall innerhalb von Gebäuden, der z. B. durch das Begehen / Betreten von Fußböden bzw. Stühle- und Möbelrücken über Decken und Wänden weitergeleitet wird und in benachbarten Räumen als Luftschall abgestrahlt wird. Luftschall ist der Schall der von außen auf ein Gebäude/Raum trifft und über Wände, Decken, Fenster und Türen übertragen wird und in den Räumen als Luftschall hörbar ist. |
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